Stadt Bad Harzburg

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Stadt Bad Harzburg
Forstwiese 5
38667 Bad Harzburg

Tel. 05322 74500 Kontakt www.stadt-bad-harzburg.de

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Die Stadt Bad Harzburg ist eine Kommune mit ca. 22.000 Einwohner*innen und im Landkreis Goslar gelegen. Die Kurstadt gliedert sich in 8 Stadtteile. Hierzu gehören Bad Harzburg, Bettingerode, Bündheim, Eckertal, Göttingerode, Harlingerode, Schlewecke und Westerode. Diese sind zum Teil touristisch oder auch industriell geprägt.

Die Stadt Bad Harzburg als Arbeitgeberin hat ca. 400 Beschäftigte in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen. Das Rathaus ist der Hauptsitz der Verwaltung. Dort arbeitenvier Ämter, die in 13 Abteilungen gegliedert sind.Der Bauhof und die Garten- und Friedhofsabteilung sind an anderen Standorten untergebracht. Hinzu kommen weitere städtische Einrichtungen wie z.B. sieben Kindertagesstätten, zwei Kindergärten, drei Grundschulen, davon eine Grundschule mit einer Außenstelle, Jugendtreff, Bücherei, Sporthallen und drei verschiedene Veranstaltungsstätten.

Hier werden für die Wahrnehmung der Aufgabenin vielschichtigen und interessanten Gebieten verschiedene Berufsbilder benötigt. So z.B. Verwaltungsfachangestellte, Verwaltungsfachwirte, Bauingenieur*innen, Erzieher*innen, Gärtner*innen, Straßenbauer*innen, Hausmeister*innen, Reinigungskräfte, Küchenhilfen um nur einige zu nennen.

Vielleicht ist ja auch für Sie eine Stelle dabei? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Als Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible und geregelte Arbeitszeiten,
  • für den Verwaltungsbereich besteht eine Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit sowie eine Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit für die Beschäftigten,
  • Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung, insbesondere zur Kinderbetreuung oder zur Pflege von Angehörigen,
  • transparente und pünktliche Entgeltzahlung (es gelten die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst, TVöD-VKA),
  • tarifvertraglicher Anspruch auf eine Jahressonderzahlung,
  • leistungsorientierte Bezahlung auf der Grundlage einer Dienstvereinbarung,
  • Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, 
  • Urlaubsanspruch bei einer 5-Tagewoche von 30 Tagen pro Jahr,zudem sind der 24.12. und der 31.12. arbeitsfreie Tage.
  • betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente in Gestalt der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Pflichtversicherung),
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im fachlichen Bereich.
 

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